Im­mo­bi­li­en­be­wirt­schaf­tung

Verschiedene Ursachen können eine Desinfektion oder Geruchsneutralisation in Gebäuden und Räumen erforderlich machen. Es geht darum gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schaden zu verhindern. Gerüche werden bei der Lüftungsreinigung nicht überdeckt, sondern endgültig beseitigt.

Fall­bei­spiel

Ausgangslage

Eine Liegenschaftsverwaltung erhielt vermehrt Reklamationen wegen Geruchsbelästigung in einem Mehrfamilienhaus mit 45 Wohnungen. Sie ordnete die Inspektion der Lüftung an, um der Ursache auf den Grund zu gehen.

Inspektion und Ergebnisse

Die 32-jährige Lüftungsanlage wurde von der IWS AG visuell inspiziert. Das Resultat: Die Kanäle waren zum Teil komplett zugewachsen, so dass keine Luftzirkulation mehr stattfinden konnte. Die Küchengerüche verteilten sich im ganzen Haus.

Massnahmen

Die Lüftungskanäle wurden gereinigt, die Flexschläuche der Dunstabzugshauben in den Küchen und die Tellerventile in den Bädern gereinigt oder ersetzt. Die Arbeit dauerte drei Tage.

Resultat

Die Lüftung funktionierte wieder einwandfrei. Die Luft konnte durch die dafür vorgesehenen Kanäle ins Freie entweichen. Geruchsbelästigungen gab es seit der Reinigung keine mehr.

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